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Technische Geräte in Caorle

Liebe Eltern,
die Verwendung sämtlicher technischer Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung und ist NICHT durch die Caritas versichert. Es sind keine technischen Geräte nach 22.00 Uhr erlaubt, damit die Nachtruhe nicht gestört wird. Alle Geräte werden vom Betreuungsteam sicher verwahrt.

 

HANDY

Der Großteil der Kinder und Jugendlichen ist mittlerweile mit Handys und Smartphones aufgewachsen und hat die technologischen Funktionen dieser Geräte großteils in ihren Alltag integriert. Gleichzeitig stellen wir fest, dass es zunehmend schwiriger wird, die Kinder und Jugendlichen zu motivieren, ihr Handy beiseite zu legen. Im Feriendorf sollen Erlebisse, Erfahrungen, Freundschaft und Gemeinschaft abseits von Handys und anderen technischen Geräten im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund ist die Nutzung der Handys auf den Vormittag und die Mittagszeit begrenzt. Der Nachmittag und Abend sind grundsätzlich handyfrei. Je nach Bedarf und Situation kann es Ausnahmen geben.

Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind für den Inhalt der technischen Geräte (Handy, Kamera, ...) verantwortlich, welche sie ihrem Kind für den  Aufenthalt im Feriendorf mitgeben. 

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Geräten ist dabei Voraussetzung. Bei Verletzung der Grundregeln und Datenschutzbestimmungen (z.B. Filmen eines unangenehmen Moments eines anderen Kindes und Veröffentlichung), werden rechtliche SChritte eingeleitet und das Gerät wird abgenommen. 

 

GERÄTE ZUM MUSIKHÖREN (MP3, IPOD..)
Geräte zum Musikhören können tagsüber benutzt werden, sind dem Betreuungsteam aber über Nacht abzugeben.

 

LAPTOPS/ TABLETS UND ÄHNLICHES
Geräte wie Laptops und Tablets dürfen im Feriendorf nicht verwendet werden und bleiben deshalb am besten zu Hause. Geräte, die trotzdem mitgebracht werden, sind am ersten Tag abzugeben und werden erst am Ende des Ferienaufenthaltes zurückgegeben.

 

FOTO- UND VIDEOKAMERAS
Foto- und Videokameras sind im Feriendorf tagsüber erlaubt und werden am Abend abgegeben. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Geräten ist dabei Voraussetzung. Bei Verletzung der Grundregeln und Datenschutzbestimmungen (z.B. Filmen eines unangenehmen Moments eines anderen Kindes und Veröffentlichung), werden rechtliche Schritte eingeleitet und das Gerät wird abgenommen. 

 

SPIELKONSOLEN (NINTENDO, PSP…)
Spielkonsolen sind nur zu ausgewählten Tageszeiten im Zimmer erlaubt und werden während der restlichen Zeit vom Betreuungsteam sicher verwahrt.

 

DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS UND IHRE MITARBEIT!


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