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Aufnahmebestimmungen "Kollo" Caorle

Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, indem Sie Ihr Kind in die „Kollo“ der Caritas der Diözese Bozen-Brixen nach Caorle schicken. Im Folgenden finden Sie unsere Aufnahmebestimmungen, welche Sie im Rahmen der Reservierungsanfrage bereits akzeptiert haben. Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuchen wir Sie, sich diese nochmals genau durchzulesen.

Angaben zur Gesundheit des Kindes

Die Eltern/Erziehungsberechtigten bestätigen durch eine Eigenerklärung, dass ihr Kind für einen Meeraufenthalt geeignet ist. Hierfür ist unter anderem der Angabe der letzten Tetanusimpfung bzw. –auffrischung erforderlich. Es ist Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten die Gültigkeit der Tetanusimpfung zu kontrollieren.

Zudem liegt es in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten die Caritas beim Stellen der Reservierungsanfrage offen und ehrlich über alle für den Meeraufenthalt relevanten gesundheitlichen und/oder psychischen Besonderheiten ihres Kindes zu informieren, damit eingeschätzt werden kann, ob ein Aufenthalt möglich ist. Die Caritas kann für Kinder mit besonderen gesundheitlichen oder psychischen Bedürfnissen keine individuelle Begleitung oder Betreuung stellen. Wir bitten Sie daher, die Caritas für weitere Informationen und Bewertungen diesbezüglich zu kontaktieren.

Falls zwischen dem Stellen der Anfrage und der Abreise neue gesundheitliche Beschwerden hinzukommen sollten, so sind diese vor Abreise schriftlich an ferien@caritas.bz.it mitzuteilen.

Sollten während des Aufenthalts Situationen auftreten, für die die Caritas keine Verantwortung übernehmen kann, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person das Kind direkt abholen.

Rechtliche Hinweise zur Betreuung

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, rechtliche Besonderheiten, die die Betreuung des Kindes betreffen (z. B. Kontaktverbote, Sorgerechtsauflagen, Abholbeschränkungen) vor Beginn des Aufenthalts schriftlich an ferien@caritas.bz.it mitzuteilen.

Sprache

In der „Kollo“ sind Kinder aller Sprachgruppen willkommen. Erfahrungsgemäß gehört der Großteil der angemeldeten Kinder der deutschen Sprachgruppe an, weshalb auch die Betreuerinnen und Betreuer zum Großteil deutscher Muttersprache sind und das Programm auch hauptsächlich auf Deutsch gestaltet wird, bei Bedarf hilft das Team aber jederzeit gerne mit Übersetzungen weiter.

Gruppeneinteilung

Bei der Reservierungsanfrage können im Feld „Wünsche zur Gruppeneinteilung“ bis zu fünf Freunde angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass mit einer Gruppe derselbe Schlafsaal gemeint ist. Diese sind nach Geschlechtern getrennt eingeteilt und sollen möglichst altershomogen sein. Wird kein Wunsch geäußert, so entscheidet die Caritas je nach Bedarf und Situation. Kurzfristig mitgeteilte Wünsche können nur sehr begrenzt berücksichtigt werden.

Verpflegung und Betreuung

Die Caritas verpflichtet sich, bei der Verpflegung und Betreuung Ihres Kindes in der „Kollo“ die Vorschriften und Bestimmungen der zuständigen Ämter einzuhalten. Die Küche nimmt auf besondere Ernährungsformen durch Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten so gut wie möglich Rücksicht, eine eventuelle Kontamination kann allerdings trotz aller Vorsicht nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Falls ein Kind eine besondere Ernährung benötigt, muss dies schriftlich mitgeteilt werden – entweder bei der Anmeldung oder spätestens vor der Abreise.

Versicherung

Die Caritas hat für Ihr Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, aber keine Unfallversicherung.

Haftung

Die Caritas übernimmt im Fall von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Handys, Kleidung oder anderen Gegenständen des Kindes durch Dritte keine Haftung.

Einholen Gesundheitskarte

Zum Zweck des Gesundheitsschutzes wird vor Reiseantritt eine Kopie der Gesundheitskarte des angemeldeten Kindes angefordert (z. B. für Transport und medizinische Versorgung im Krankenhaus). Die Daten werden ausschließlich von autorisiertem Personal verarbeitet und nach Abschluss der Saison gelöscht.

Ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung

Die ärztliche Betreuung in der „Kollo“ wird von zwei Krankenpfleger/innen, gewährleistet. Außerordentliche Behandlungen, deren Ursache nicht in die Zeitspanne des Aufenthalts fällt (z.B. Zahnarztspesen, zu Hause begonnene Therapien usw.) sowie Notaufnahme-Selbstbeteiligung und Krankenhausaufenthalte gehen zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Krankheit oder Unfall

Bei schweren Unfällen bzw. längerer Krankheit meldet die Caritas dies sofort dem Elternhaus. Die Caritas behält sich das Recht vor, Kinder mit ansteckender Krankheit innerhalb von 24 Stunden von den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesen beauftragten Person abholen zu lassen.

Vorzeitige Heimkehr von Kindern

Wenn Kinder aus irgendeinem Grund früher nach Hause fahren, muss dies vorher mit der Turnusleitung in Caorle abgesprochen werden. Das Kind kann nur von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder einer von diesen beauftragten Person abgeholt werden.

Die Caritas behält sich das Recht vor, Kinder bei großen Disziplinschwierigkeiten nach Hause zu schicken, wobei die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, das Kind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung von Seiten der Caritas in Caorle abzuholen.

Bei Abholung direkt in der „Kollo“ ist in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, unabhängig davon, ob die Abholung durch die Eltern oder durch eine von den Eltern/Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Person erfolgt. Erfolgt die Abholung des Kindes durch eine beauftragte Person, muss zusätzlich zum gültigen Ausweisdokument auch eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises der bevollmächtigenden Person vorgelegt werden.

Bei der Abholung bei Ankunft der Busse in Bozen ist ein gültiges Ausweisdokument sowie eine schriftliche Beauftragung ausschließlich dann vorzulegen, wenn die Abholung nicht durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst erfolgt.

Telefonate und Besuche

Beides fördert in vielen Fällen das Heimweh, weshalb wir Sie bitten, möglichst darauf zu verzichten. Besuche sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Verantwortlichen in der „Kollo“ möglich.

Handys und andere technische Geräte

Handys, Kameras und andere technische Geräte sind in der „Kollo“ zwar erlaubt, sollten aber nicht zu viel Raum einnehmen. Erlebnisse, Erfahrungen, Freundschaft und Gemeinschaft abseits von Handys und anderen technischen Geräten sollen im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund ist die Nutzung von Handys auf den Vormittag und die Mittagszeit begrenzt. Der Nachmittag und Abend sind grundsätzlich handyfrei. Während dieser Zeit werden die Handys vom Betreuungsteam sicher verwahrt. Je nach Bedarf und Situation kann es Ausnahmen dieser Regelung betreffend geben.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für sämtliche Inhalte auf den technischen Geräten (z. B. Mobiltelefon, Kamera), die sie ihrem Kind für den Aufenthalt mitgeben. Für die Nutzung dieser Geräte während des Aufenthalts gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Rauchen

In der Kollo ist das Rauchen verboten. Teilnehmende Jugendliche, die bereits rauchen, müssen sich dessen bewusst sein. Die Eltern/Erziehungsberechtigten der betroffenen Jugendlichen können sich im Vorfeld bei den Mitarbeitern der Caritas melden, um die Vorgehensweise in den zwei Wochen in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Elternhaus festzulegen.

Gefährliche Gegenstände / Verbotene Substanzen

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder keine gefährlichen Gegenstände/verbotenen Substanzen in die „Kollo“ mitbringen. Sollten Minderjährige im Besitz von Gegenständen wie Zigaretten, E‑Zigaretten, Alkohol, Messern oder anderen gefährlichen Utensilien und / oder verbotenen Substanzen angetroffen werden, werden diese vom pädagogischen Personal abgenommen und der Besitz gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

Ausflüge und Taschengeld

Die Eltern/Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind an freiwilligen, kostenpflichtigen Ausflügen in die Umgebung ohne eigene Einverständniserklärung teilnehmen darf. Sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht wollen, dass das Kind an diesen Ausflügen teilnimmt, so muss dies vor Antritt des Aufenthalts schriftlich per Email an ferien(at)caritas.bz.it kommuniziert werden.

Für die Ausflüge sowie kleinere Ausgaben in der „Kollo“ (Eis, Postkarten, Briefmarken, …) empfehlen wir, den Kindern ein Taschengeld von maximal 80,00 Euro mitzugeben.

Bargeldloses Zahlen

In den Ferieneinrichtungen der Caritas in Caorle werden Geräte und Technologien für bargeldlose Zahlungen (andere digitale Technologien zur Abwicklung von Finanztransaktionen) genutzt und stehen den Gästen und Nutzern zur Verfügung. Diese sind konform mit den Richtlinien 2011/65/EU und 2014/53/EU und tragen das CE-Zeichen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte edp(at)caritas.bz.it. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtzeitig vor Beginn des Aufenthalts mitteilen müssen, falls Sie Systeme und Geräte (z.B. Badges, Armbänder usw.) nicht nutzen möchten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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