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Zahlung

Die Buchung wird erst gültig durch die schriftliche Reservierungsbestätigung der Caritas und die Entrichtung des Beitrages in Form eines Angeldes. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung und vor Urlaubsantritt entrichtet werden. Die Zahlung kann in bar oder mit nicht übertragbarem Scheck, per Banküberweisung, Bankomat oder Kreditkarte erfolgen.

Storno

Falls Ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht mehr an den Ferien teilnehmen kann, melden Sie es bitte umgehend ab, auch wenn Sie das Angeld noch nicht entrichtet haben. Abmeldungen werden nur schriftlich an ferien@caritas.bz.it akzeptiert.

Die Caritas bietet keinen Versicherungsschutz für Stornofälle, weshalb wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über einen externen Anbieter (beispielsweise Rottonara & Debiasi - Allianz Agenturen Brixen, Bruneck, Sterzing) dringend empfehlen.

1. Erfolgt die Abmeldung mehr als 14 Kalendertage vor dem Anreistag, erhalten Sie das bereits entrichtete Angeld von der Caritas zurück (abzüglich Bearbeitungsgebühr).

2. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 14 bis 8 Tage vor dem Anreisetag, so wird die Caritas versuchen, den freien Platz wieder zu besetzen. Wenn dies gelingt, gilt Punkt 1. Sollte dies nicht gelingen, wird das gesamte Angeld einbehalten. 

3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 7 Tage vor dem Anreisetag, wird das gesamte Angeld einbehalten.

4. Werden Minderjährige aus irgendeinem Grund vor Ferienende abgeholt, ist keine Rückerstattung vorgesehen.

5. Diese Regelungen gelten auch, falls jemand bis zur Abmeldung das Angeld nicht entrichtet hat. In diesem Fall muss der entsprechende Stornobeitrag oder die Bearbeitungsgebühr trotzdem nachträglich einbezahlt werden. 

6. Fälle von Ermäßigung werden individuell behandelt.

Die Stornobedingungen gelten vorbehaltlich etwaiger staatlicher pandemiebedingter Einschränkungen. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich. Sollten bis zum Beginn des gebuchten Aufenthalts Bestimmungen in Kraft treten, die eine Absage oder Anpassungen bei der Teilnehmerzahl von Seiten der Caritas erforderlich mache, werden wir Sie umgehend informieren. Falls die Caritas ihre Dienstleistung aufgrund von veränderten Auflagen oder Bestimmungen nicht erfüllen kann, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen volsltändig rückerstattet. Die Teilnahme erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Aufenthalts.

Ermäßigung

Jeder Familie kann es passieren, dass sie vorübergehend in einen finanziellen Engpass gerät und sich einen Urlaub nicht mehr leisten kann. Kurzfristige Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod des Partners – gar manche Situationen lassen uns alsbald unter das Lebensminimum rutschen. Wenn auch Sie unter oder knapp am Lebensminimum leben, so fordern Sie doch gleich bei uns das Ansuchen um „Ermäßigung“ an (Abgabe bis spätestens 28. Februar). Bei nachgewiesenem Unterstützungsbedarf gewähren wir eine Kostenreduzierung, die Ihnen innerhalb April mitgeteilt wird.

Bauarbeiterkasse

Die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen gewährt denjenigen Kindern einen finanziellen Beitrag, deren Eltern bei ihr versichert sind. Beitragsberechtigt sind Kinder im Alter von 0-15 Jahren, die an einem Kinderturnus teilnehmen. Die diesbezüglichen Ansuchen (erhältlich bei der Kasse) müssen bis 30. Juni zusammen mit einem Familienbogen bei der Bauarbeiterkasse eingereicht werden. Genauere Informationen erteilt die Bauarbeiterkasse.

 


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