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Zahlungsmodalitäten

Bestätigung der Anmeldung und Zahlung

Die Buchung wird erst durch die schriftliche Reservierungsbestätigung der Caritas gültig. Nach Erhalt derselben haben die Eltern / Erziehungsberechtigten eine Woche Zeit um die angeforderten Unterlagen (Einverständniserklärung und Kopie der Ausweise der Eltern / Erziehungsberechtigten) per Email einzureichen, sowie zwei Wochen Zeit um die Zahlung des vollständigen Betrags in Form eines Angeldes durchzuführen. Falls dies nicht fristgerecht geschieht, behält sich die Caritas das Recht vor, den Platz an ein anderes Kind zu vergeben.

Bei kurzfristigen Buchungen müssen die Unterlagen umgehend bzw. vor Abreise zurückgeschickt und die Zahlung durchgeführt werden. In diesen Fällen behält sich die Caritas das Recht vor, die angeführten Fristen zu verkürzen bzw. anzupassen.

Stornobedingungen

Falls Ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht mehr am gebuchten Aufenthalt teilnehmen kann, melden Sie es bitte umgehend ab, auch wenn Sie das Angeld noch nicht entrichtet haben. Abmeldungen werden nur schriftlich per Email an ferien(at)caritas.bz.it akzeptiert.

Die Caritas bietet keinen Versicherungsschutz für Stornofälle, weshalb wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über einen externen Anbieter (beispielsweise Rottonara & Debiasi - Allianz Agenturen Brixen, Bruneck, Sterzing) dringend empfehlen.

Im Falle einer Abmeldung behält/kassiert die Caritas grundsätzlich 25,00 € Bearbeitungsgebühr ein. Weiters gilt:

  1. Erfolgt die Abmeldung mehr als 14 Kalendertage vor dem Anreisetag, erhalten Sie das bereits entrichtete Angeld von der Caritas zurück (abzüglich Bearbeitungsgebühr).
  2. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 14 bis 8 Tage vor dem Anreisetag, so wird die Caritas versuchen, den freien Platz wieder zu besetzen. Wenn dies gelingt, gilt Punkt 1. Sollte dies nicht gelingen, wird das gesamte Angeld einbehalten.
  3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 7 Tage vor dem Anreisetag wird das gesamte Angeld einbehalten.
  4. Werden Minderjährige aus irgendeinem Grund vor Ferienende abgeholt, ist keine Rückerstattung vorgesehen.
  5. Diese Regelungen gelten auch, falls jemand bis zur Abmeldung noch kein Angeld entrichtet hat. In diesem Fall muss der entsprechende Stornobeitrag oder die Bearbeitungsgebühr trotzdem nachträglich einbezahlt werden.
  6. Fälle von Ermäßigung werden individuell behandelt.

Falls die Caritas ihre Dienstleistung aufgrund von veränderten gesetzlichen Auflagen oder Bestimmungen nicht erfüllen kann, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen vollständig rückerstattet.

Die Teilnahme erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Aufenthalts.

 

 


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