Für die Teilnahme an den Kinderferien gelten folgende Aufnahmebestimmungen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuchen wir Sie, sich diese genau durchzulesen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten können durch eine Eigenerklärung bestätigen, dass ihr Kind für einen Meeraufenthalt geeignet ist. Es bedarf hierfür unter anderem der Angabe der letzten Tetanusimpfung bzw. -auffrischung. Es ist Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten, die Gültigkeit der Tetanusimpfung zu kontrollieren.
Zudem liegt es in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten der Caritas beim Stellen der Reservierungsanfrage alle für den Meeraufenthalt relevanten gesundheitlichen Informationen das Kind betreffend zur Verfügung zu stellen. Falls zwischen dem Stellen der Anfrage und der Abreise neue gesundheitliche Beschwerden hinzukommen sollten, so sind diese vor Abreise schriftlich an ferien@caritas.bz.it mitzuteilen.
Sollte das Kind aufgrund einer Beeinträchtigung eine individuelle Begleitung und Betreuung benötigen, so behält sich das Caritas das Recht vor, die Anfrage erst zu bestätigen, nachdem eine geeignete Begleitperson gefunden wurde. Falls dies nicht gelingen sollte, kann das Kind nicht am Aufenthalt teilnehmen.
Im Feriendorf sind Kinder aller Sprachgruppen willkommen. Erfahrungsgemäß gehört der Großteil der angemeldeten Kinder der deutschen Sprachgruppe an, weshalb auch die Betreuerinnen und Betreuer zum Großteil deutscher Muttersprache sind und das Programm auch hauptsächlich auf Deutsch gestaltet wird. Bei Bedarf hilft das Team aber jederzeit gerne mit Übersetzungen weiter.
Falls Sie möchten, dass Ihr Kind gemeinsam mit Geschwistern oder Freunden in die gleiche Gruppe eingeteilt wird, so muss dies bei der Anmeldung im Feld „Wünsche zur Gruppeneinteilung“ angegeben werden. Es können bis zu fünf Freunde angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass mit einer Gruppe derselbe Schlafsaal gemeint ist, diese werden nach Geschlechtern getrennt eingeteilt, zudem sollen möglichst altershomogene Gruppen gebildet werden. Wird kein Wunsch geäußert, so entscheidet die Caritas je nach Bedarf und Situation. Kurzfristig mitgeteilte Wünsche können nur sehr begrenzt berücksichtigt werden.
Die Caritas verpflichtet sich, bei der Verpflegung und Betreuung Ihres Kindes im Feriendorf die Vorschriften und Bestimmungen der zuständigen Ämter einzuhalten.
Die Caritas hat für Ihr Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, aber keine Unfallversicherung.
Die Caritas übernimmt im Fall von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Handys, Kleidung oder anderen Gegenständen des Kindes durch Dritte keine Haftung.
Die ärztliche Betreuung im Feriendorf wird von zwei Krankenpfleger/innen gewährleistet. Außerordentliche Behandlungen, deren Ursache nicht in die Zeitspanne des Aufenthalts fällt (z.B. Zahnarztspesen, zu Hause begonnene Therapien usw.) sowie Notaufnahme-Selbstbeteiligung und Krankenhausaufenthalte gehen zu Lasten der Eltern / Erziehungsberechtigten.
Bei schweren Unfällen bzw. längerer Krankheit meldet die Caritas dies sofort dem Elternhaus. Die Caritas behält sich das Recht vor, Kinder mit ansteckender Krankheit innerhalb von 24 Stunden von den Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesen beauftragten Person abholen zu lassen. Bitte melden Sie uns ev. Adressänderungen und / oder eine neue Telefonnummer vor der Abreise.
Wenn Ihr Kind aus irgendeinem Grund vorzeitig nach Hause fährt, muss dies vorher mit der Turnusleitung in Caorle abgesprochen werden. Das Kind kann nur von den Eltern / Erziehungsberechtigten oder einer von diesen beauftragten Person abgeholt werden. Die Caritas behält sich das Recht vor, Kinder bei großen Disziplinschwierigkeiten nach Hause zu schicken, wobei die Eltern / Erziehungsberechtigten sich verpflichten das Kind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung von Seiten der Caritas in Caorle abzuholen.
Beides fördert in vielen Fällen das Heimweh, weshalb wir Sie bitten, möglichst darauf zu verzichten. Besuche sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Verantwortlichen im Feriendorf möglich.
Handys, Kameras und andere technische Geräte sind im Feriendorf zwar erlaubt, sollten aber nicht zu viel Raum einnehmen. Im Feriendorf sollen Erlebnisse, Erfahrungen, Freundschaft und Gemeinschaft abseits von Handys und anderen technischen Geräten im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund ist die Nutzung von Handys auf den Vormittag und die Mittagszeit begrenzt. Der Nachmittag und Abend sind grundsätzlich handyfrei. Während dieser Zeit werden die Handys vom Betreuungsteam sicher verwahrt. Je nach Bedarf und Situation kann es Ausnahmen dieser Regelung betreffend geben.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind für den Inhalt der technischen Geräte (Handy, Kamera, …) verantwortlich, welche sie ihrem Kind für den Aufenthalt im Feriendorf mitgeben.
Im Feriendorf ist das Rauchen verboten. Eingeschriebene Jugendliche, die bereits rauchen, müssen sich dessen bewusst sein. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen können sich im Vorfeld bei den Mitarbeitern der Caritas melden, um die Vorgehensweise in den zwei Wochen in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Elternhaus festzulegen.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder keine gefährlichen Gegenstände / verbotenen Substanzen ins Feriendorf mitbringen.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind an Ausflügen in die Umgebung ohne eigene Einverständniserklärung teilnehmen darf. Für die Ausflüge sowie kleinere Ausgaben im Feriendorf (Eis, Postkarten, Briefmarken, …) empfehlen wir, den Kindern ein Taschengeld von maximal 80,00 Euro mitzugeben.
In den Ferieneinrichtungen der Caritas in Caorle werden Geräte und Technologien für bargeldlose Zahlungen (andere digitale Technologien zur Abwicklung von Finanztransaktionen) genutzt und stehen den Gästen und Nutzern zur Verfügung. Diese sind konform mit den Richtlinien 2011/65/EU und 2014/53/EU und tragen das CE-Zeichen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte edp(at)caritas.bz.it. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtzeitig vor Beginn des Aufenthalts mitteilen müssen, falls Sie Systeme und Geräte (z.B. Badges, Armbänder usw.) nicht nutzen möchten.
Es können keinerlei Ausnahmen von diesen Bestimmungen gemacht werden.