Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, indem Sie Ihr Kind in unser Feriendorf nach Caorle schicken. Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuchen wir Sie, die folgenden Bestimmungen genau durchzulesen. Sie erklären sich mit den Bestimmungen einverstanden, sobald Sie diese im Online-Formular akzeptieren.
Im Feriendorf sind Kinder aller Sprachgruppen willkommen. Erfahrungsgemäß gehört der Großteil der Kinder der deutschen Sprachgruppe an, weshalb auch die Betreuer zum Großteil deutscher Muttersprache sind und das Programm auch hauptsächlich auf Deutsch gestaltet wird. Bei Bedarf hilft das Team aber jederzeit gerne mit Übersetzungen weiter.
Die Caritas verpflichtet sich, bei der Verpflegung und Betreuung Ihres Kindes im Feriendorf die Vorschriften und Bestimmungen der zuständigen Ämter einzuhalten.
Die Caritas hat für Ihr Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen aber keine Unfallversicherung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten können durch eine Eigenerklärung bestätigen, dass Ihr Kind für einen Meeraufenthalt geeignet ist. Es bedarf hierfür der Angabe von Gewicht, Größe und der letzten Tetanusimpfung bzw. -auffrischung. Es ist Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten, die Gültigkeit der Tetanusimpfung zu kontrollieren. Sollte die gesetzliche Gültigkeit nicht mehr gewährleistet sein oder die Eigenerklärung nicht korrekt bzw. vollständig sein, müssen daraus resultierende Maßnahmen von den Eltern/Erziehungsberechtigten verantwortet werden.
Bei schweren Unfällen bzw. längerer Krankheit meldet die Caritas dies sofort dem Elternhaus. Die Caritas behält sich das Recht vor, Kinder mit ansteckender Krankheit innerhalb 24 Stunden von einem Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesem beauftragten Person abholen zu lassen. Bitte melden Sie uns ev. Adressänderungen und / oder neue Telefonnummer vor der Abreise.
Die ärztliche Betreuung im Feriendorf wird von zwei Krankenpflegerinnen/Krankenpflegern gewährleistet. Besondere medizinische Behandlungen, deren Ursache nicht in die Zeitspanne am Meer fällt (z.B. Zahnarztspesen, zu Hause begonnene Therapien usw.) gehen zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Wenn Ihr Kind aus irgendeinem Grund vorzeitig nach Hause fährt, muss dies vorher mit der Turnusleitung in Caorle abgesprochen werden. Das Kind kann nur von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Caritas behält sich das Recht vor, Kinder bei großen Disziplinschwierigkeiten nach Hause zu schicken, wobei die Eltern/Erziehungsberechtigten sich verpflichten das Kind innerhalb von 24 Stunden in Caorle abzuholen.
Fördern in vielen Fällen das Heimweh, weshalb wir Sie bitten, möglichst darauf zu verzichten.
Handys, Kameras und andere technische Geräte können tagsüber verwendet werden. Weitere Details dieser Regelung entnehmen Sie bitte dem Abfahrtsbrief. Sollte die Nutzung dieser Geräte jedoch unverhältnismäßig sein, könnn die Nutzungszeiten verringert werden. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Abfahrtsbrief.
Im Feriendorf „Josef Ferrari“ ist das Rauchen verboten. Eingeschriebene Jugendliche, die bereits rauchen, müssen sich dessen bewusst sein. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen können sich im Vorfeld bei den Mitarbeitern der Caritas melden, um die Vorgehensweise in den zwei Wochen in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Elternhaus festzulegen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind an Ausflügen in die Umgebung, ohne eigene Einverständniserklärung, teilnehmen darf. Für die Ausflüge emfpehlen wir, den Kindern ein Taschengeld von 60 Euro mitzugeben.
Es können keinerlei Ausnahmen von diesen Bestimmungen gemacht werden.